Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen umstritten
Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 2. März 2026, deutlich. Die Reform der Sicherheitsbeauftragten wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA“ (21/3204) durch eine Anpassung des Paragrafen 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. PSA steht für Persönliche Schutzausrüstung. Der Regierungsentwurf sieht Änderungen des Gasgerätedurchführungsgesetzes und des PSA-Durchführungsgesetzes vor. Arbeitgeber begrüßen höheren Schwellenwert Die Anhebung des Schwellenwertes auf Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA) begrüßt. BDA-Vertreter Sebastian Riebe kritisierte jedoch die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf, der die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten vorsieht, „wenn unter Zugrundelegung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht“. Statt weniger müssten dann sogar Hunderttausende Sicherheitsbeauftragte zusätzlich bestellt werden, weil künftig auch Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten unter die Vorgaben zu Sicherheitsbeauftragten fallen sollen, kritisierte Riebe. Zudem sei nicht rechtssicher geklärt, was eine besondere Gefährdung sei. Der BDA-Vertreter forderte eine Anhebung der Schwelle auf 50 Beschäftigte „ohne Wenn und Aber“. DGB hält die Reform für unnötig Aus Sicht von Gewerkschaftsvertretern ist die gesamte Reform unnötig. Sebastian Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) warf der Bundesregierung vor, populistische Forderungen nach „Bürokratieabbau“ aufzugreifen, ohne die Risiken und betrieblichen Realitäten ausreichend zu berücksichtigen. Gerade bei der Reduktion von Sicherheitsbeauftragten würden bestehende Schutzstrukturen geschwächt statt modernisiert. Das Ziel, Arbeitsschutzregelungen effizienter zu gestalten, werde nicht dadurch erreicht, dass einzelne, praxisbewährte Regelungen gestrichen werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn es für Maßnahmen wie die Streichung der Sicherheitsbeauftragten „keine geeignete Datengrundlage über die betriebliche Realität gibt“. "Aus der Sicht des Arbeitsschutzes nicht gerechtfertigt" Dirk Neumann von der IG Metall nannte die beabsichtigte Anhebung des Schwellenwerts auf 50 Beschäftigte in Verbindung mit einer Reduzierung auf nur noch einen Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten „aus der Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht gerechtfertigt“. Dessen ungeachtet würde aus seiner Sicht ein solcher Schritt weder zu spürbar weniger Bürokratie in den Betrieben noch zu einer signifikanten Entlastung der Wirtschaft führen. Insbesondere die finanzielle Belastung durch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist nach Einschätzung des IG-Metall-Vertreters für einzelne Arbeitgeber allenfalls gering. Vielmehr müssten Arbeitgeber ohne Sicherheitsbeauftragte ihrer Pflicht zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz selbstverständlich unverändert nachkommen, was mutmaßlich eher zu einer finanziellen Mehrbelastung führen dürfte, sagte er. Die von der BDA so stark kritisierte Formulierung im Änderungsantrag hält Neumann für sinnvoll, um die Quote der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen vollständigen Gefährdungsbeurteilungen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Es bleibe jedoch weitgehend unklar, wie und anhand welcher Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe eine solche Norm in der betrieblichen Praxis umgesetzt und zudem sachgemäß überwacht werden könnte. Berufsgenossenschaft: Bisherigen Schwellenwert beibehalten Hans-Jürgen Wellnhofer von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sprach sich ebenfalls für eine Beibehaltung des bisherigen Schwellenwerts von bis zu 20 Beschäftigten aus. Wie schon die Gewerkschaftsvertreter bewertet auch er die Sicherheitsbeauftragten als wichtige Bestandteile der Arbeitsschutzorganisation. Gerade in der Bauwirtschaft bestünden durch ständig wechselnde, ortsveränderliche Tätigkeiten und durch die Notwendigkeit der dem Baufortschritt folgenden Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten „ein deutlich höheres Unfallrisiko als an stationären Arbeitsplätzen“. Bezüglich der im Änderungsantrag als künftiges Kriterium für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten definierten „besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit“ forderte er eine Konkretisierung dieses Begriffs in der Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), um „Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen“. "Regelung branchenspezifisch und nicht pauschal umsetzen" Eine solche Konkretisierung hält auch Isabel Rothe von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für nötig. Damit könne man die Regelung branchenspezifisch und nicht pauschal „einer operativen Umsetzung zuführen“. Insgesamt gilt es aus ihrer Sicht, Regelungen und Instrumente des betrieblichen Arbeitsschutzes entsprechend den im Arbeitsschutzgesetz verankerten Grundprinzipien der Unternehmerverantwortung, der ganzheitlichen und differenzierten Gefährdungsbeurteilung, sowie der Etablierung der geeigneten Arbeitsschutzorganisation „maßgeschneidert auf die jeweiligen betrieblichen Gestaltungsaufgaben auszurichten“. Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage und zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes sei weiter zu stärken und Betriebe müssten bei der Umsetzung zielgerichtet unterstützt werden, forderte sie. Plädoyer für die Eigenverantwortung des Unternehmers Thomas Bürkle, Inhaber eines mittelständischen Elektrohandwerksbetriebes und seit Juli 2025 Präsident der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), sagte, in seinem Betrieb gebe es das Unternehmermodell nach der DGUV-Vorschrift 2. Dieses ermöglicht es dem Unternehmer, wesentliche Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu übernehmen, wofür er ein Basisseminar und regelmäßige Fortbildungen absolvieren muss. „Wir haften ohnehin als Unternehmer“, erläuterte er. In seinem Betrieb mit unter 50 Mitarbeitern gebe es flache Hierarchien. „Wir sind aktiv dabei, erleben dann, was passiert und können direkt eingreifen“, sagte er. Bürkle plädierte für die Eigenverantwortung des Unternehmers und betonte die Wichtigkeit, die Mitarbeiter mitzunehmen: „Das ist das Entscheidende.“ Er forderte Online-Schulungen für Mitarbeiter. Außerdem müsse das Thema eine stärkere Rolle bei der Berufsausbildung spielen. (hau/02.03.2026) -
Prien und Schneider stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 4. März 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/27.02.2026) -
Fragestunde am 4. März
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 4. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4373), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen Knapp die Hälfte der 68 Fragen, nämlich 33, werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 14 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das 15 Fragen beantworten soll. Das Bundesministerium für Verkehr ist mit zehn Fragen vertreten. Sieben Fragen gehen an das Bundesministerium der Verteidigung, vier Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat muss sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Bei jeweils zwei Fragen sind das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefordert. Zu je einer Frage sollen das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragt die niedersächsische Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesministerium für Verkehr, mit welchem Maßnahmen der Bund den Straßenschäden aufgrund des strengen Winters, die laut ADAC zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe verursachen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden. Der bayerische Abgeordnete Tobias Matthias Peterka (AfD) erkundigt sich beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ob die Bundesregierung konkrete Pläne verfolgt, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken. Falls ja, will Peterka erfahren, wie diese Pläne konkret aussehen und inwieweit sie in die digitalpolitische Agenda der Bundesregierung eingebettet sind. Die Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern will vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wissen, ob die Bundesregierung eine „Dunkelfeldstudie“ veranlassen will, um einen Überblick über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Landwirtschaft zu gewinnen. Falls ja, soll sie begründen, inwiefern. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/27.02.2026) -
Erste Lesung zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
Der Bundestag berät am Mittwoch, 4. März 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (21/4297). Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Erstmals seit 1989 soll das deutsche Produkthaftungsrecht umfassend reformiert werden, heißt es in dem Entwurf. Damit werde auch eine EU-Vorgabe umgesetzt, die das bisherige EU-Produkthaftungsrecht modernisieren solle und das Ziel habe, zum Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und andere natürliche Personen sicherzustellen. Im digitalen Zeitalter habe Software nicht nur im Rahmen der Steuerung anderer Produkte, sondern auch als eigenständiges Produkt erhebliche Bedeutung erlangt, schreibt die Bundesregierung. Sie werde daher zukünftig unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einbezogen. Damit gelte das Produkthaftungsrecht auch für die Haftung von Herstellern von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systemen). Das neue Produkthaftungsrecht trage dem Umstand Rechnung, dass Hersteller häufig auch nach dem Inverkehrbringen noch Kontrolle über ihr Produkt ausüben, etwa durch Software-Updates oder durch die Anbindung an digitale Dienste, heißt es weiter. Damit seien sie auch noch zur Vermeidung von Fehlern in der Lage, „nach dem das Produkt den Herstellungsprozess verlassen hat, was zukünftig bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit zu berücksichtigen sein wird“. Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, bleibe von der Produkthaftung ausgenommen. Regelungen zu „wesentlich veränderten Produkten“ Zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft soll das neue Produkthaftungsrecht laut Entwurf Regelungen zu Produkten enthalten, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Beispielsweise könnten durch „Upcycling“ Produkte so umgestaltet werden, „dass sie ein geändertes Risikoprofil erhalten und infolgedessen haftungsrechtlich als neue Produkte anzusehen sind“. In diesem Fall ist es aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, dass derjenige als Hersteller haftet, der das wesentlich veränderte Produkt in Verkehr bringt. Er könne sich von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass der Fehler, der die Rechtsgutsverletzung verursacht hat, mit einem Teil des Produkts zusammenhängt, der von der Änderung nicht betroffen ist. Weiter heißt es in der Vorlage, in Zeiten globaler Wertschöpfungsketten seien zunehmend Produkte auf dem Unionsmarkt erhältlich, deren Hersteller außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Daraus könnten sich für geschädigte Personen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche ergeben. Deshalb sollen sie künftig neben dem Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Akteure in Anspruch nehmen können, nämlich Importeure, Beauftragte des Herstellers, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und bestimmte Anbieter von Online-Plattformen. Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen über die Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislast, die Klägerinnen und Klägern die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollen und mit denen insbesondere auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte reagiert werden soll. „Dabei müssen eine angemessene Balance der betroffenen Interessen und ein effektiver Schutz von Geschäftsgeheimnissen sichergestellt werden“, schreibt die Bundesregierung. (hau/27.02.2026) -
Reform der Genfer Flüchtlingskonvention
„Für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 4. März 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Nach halbstündiger Debatte soll der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Wer bei den weiteren Beratungen die Federführung übernimmt, ist derzeit noch offen. (hau/27.02.2026) -
Bundestag debattiert über die Demokratieförderung
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Demokratie fördern statt behindern“ avisiert, den der Bundestag am Mittwoch, 4. März 2026, beraten wird. 30 Minuten sind dafür eingeplant. Danach soll der Antrag den Ausschüssen überwiesen werden. Ob bei den weiteren Beratungen der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder der Ausschuss für Sport und Ehrenamt die Federführung übernimmt, ist derzeit noch offen. (hau/27.02.2026) -
Entscheidung über Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung
Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 5. März 2026, über die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung nach einer einstündigen Debatte. Zu dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen. Abgestimmt wird zudem über zwei Vorlagen der AfD-Fraktion. Es handelt sich dabei um den Antrag mit dem Titel „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) sowie den Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605). Des Weiteren entscheiden die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (21/3606) sowie einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (21/3604). Zu den vier Anträgen wird ebenfalls eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Soziales erwartet. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II) grundlegend ändern, unter anderem soll diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“ Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist. Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner soll der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt werden. Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung Der Kooperationsplan soll durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt werden. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft soll die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt werden, auch in der Karenzzeit. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden. Der Regelbedarf soll für mindestens für einen Monat gestrichen werden können, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich sollen die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden. Kürzung der Geldleistung Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft. Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden. Erster Antrag der AfD-Fraktion Laut dem AfD-Antrag sollen Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt in der Vorlage eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollen Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden. Außerdem sollen inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollen die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, fordert die AfD-Fraktion. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert zudem eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. In ihrem zweiten Antrag heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Deshalb verlangt die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“. In Abstimmung mit den Bundesländern soll eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der 'Bürgerarbeit' - unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden. Antrag der Grünen Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung fordern die Grünen in ihrem Antrag Darin heißt es: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“ Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen. Sie fordern unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs soll außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollen reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollen von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangen die Grünen. Antrag der Linksfraktion Die Linke fordert, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem Antrag kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag. Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion. Sie fordert deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können. Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke fordert ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehende ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter. (che/hau/27.02.2026) -
Kampf gegen Organisierte Kriminalität thematisiert
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Offensive gegen Organisierte Kriminalität – Staat stärken, Strukturen zerschlagen“ angekündigt, der am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals durch den Bundestag beraten werden soll. Für die Debatte ist eine Stunde eingeplant. Im Anschluss soll der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/27.02.2026) -
Aussprache zum Internationalen Frauentag im Bundestag
Am Donnerstag, 5. März 2026, findet im Bundestag eine Vereinbarte Debatte zum Internationalen Frauentag statt. Dafür sind 60 Minuten eingeplant. Der Internationale Frauentag wird am 8. März begangen. Bereits seit dem Jahr 1911 wird an diesem Tag weltweit auf Frauenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und bestehende Diskriminierungen aufmerksam gemacht. (hau/27.02.2026) -
Bundestag berät Anträge zum Thema Geschlechtergerechtigkeit
Das Parlament widmet sich am Donnerstag, 5. März 2026, dem Thema Geschlechtergerechtigkeit. Grundlage der einstündigen Debatte sind von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Anträge. Der Antrag mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken – Rückschritten entgegentreten“ soll anschließend an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Bei dem Antrag mit dem Titel „Sichtbar, stark und beteiligt – Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen“ soll der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bei den Beratungen federführend sein. (hau/27.02.2026)